Löschkonzept

Gesundheitsdaten gehören zu den sensibelsten Daten, die über eine Person gespeichert werden können.

Deswegen gelten für diese Daten besonders strenge Regeln.

Die Erhebung und Aufbewahrung dieser Daten ist nur für eine konkreten, zwingenden Fall und zeitlicher begrenzt möglich.

 

Alle Daten, die über dieses Tool, im Gesundheitsbogen erhoben werden, MÜSSEN im Zeitbereich 90  bis 105 Tage nach der Veranstaltung/Aktion gelöscht werden.

 

So bleiben die Interessen des Veranstalters auf Nachvollziehbarkeit der Angaben, im Falle von Rechtsstreitigkeiten, erhalten.

Die Daten sind nach dieser Frist, ohne besondere Gründe, zu löschen.

 

Die Daten dieses Tools dürfen nur dann in andere Datenbanken überführt werden, wenn diese den Datenschutzbestimmungen für Gesundheitsdaten entsprechen.

Auch in diesen Datenbanken muss eine Löschung nach dem oben genannten Muster vorgenommen oder automatisiert durchgeführt werden.